Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsform und -ort?

Der Wille der verstorbenen Person ist entscheidend, wenn es darum geht, welche Art von Bestattung und welcher Ort gewählt werden. Es ist wichtig zu bedenken, dass je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen in Kraft sind. Eine Einäscherung muss entweder vom Verstorbenen selbst in schriftlicher Form angeordnet werden oder von einem berechtigten Verwandten. Gleiches gilt für eine Urnenbestattung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Mehr als die Hälfte aller Bundesbürger entscheiden sich für eine Erdbestattung. Dabei wird der Verstorbene in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle beigesetzt. Eine Alternative dazu ist die Feuerbestattung. Dabei wird der Körper eingeäschert und die Asche in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Als weitere Variante der Feuerbestattung gibt es die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.