Letztwillige Verfügung

Das Testament

Ohne ein Testament ist die Entscheidung für den Ort, die Form und den Ablauf der Beerdigung im Falle des Todes eines Menschen Sache der nächsten Angehörigen. Der Wille des Ehepartners hat dabei Priorität. Falls kein Ehepartner hinterblieben ist, entscheiden die Kinder oder deren Ehegatten. Ansonsten folgen die weiteren Verwandten in der Reihe ihres Verwandtschaftsgrades. Sollten sich die Angehörigen gleichen Grades über das Prozedere nicht einig werden, ist die Polizei- oder die Ordnungsbehörde zurate zu ziehen. Um jedoch die Wünsche des Verstorbenen zu berücksichtigen, empfiehlt es sich, diese in einer letztwilligen Verfügung, dem Testament, schriftlich festzuhalten. Diese hat dann bindenden Charakter.