Was müssen Sie im Todesfall beachten?

Die wichtigsten Schritte

Damit im Trauerfall keine zeitaufwendige Suche nach wichtigen Dokumenten erforderlich ist, sollten diese bereits im Vorfeld in einem Vorsorge-Ordner zusammengestellt werden. Anschließend müssen Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Für alle anfallenden Schritte finden Sie hier Informationen. Es ist wichtig, zu entscheiden, welche Formalitäten man selbst übernehmen und welche an ein Bestattungsinstitut delegiert werden sollen.

1. Arzt benachrichtigen

Zunächst ist es bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim erforderlich, dass ein Arzt benachrichtigt wird, um die Todesbescheinigung auszustellen. Wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus stattfindet, übernimmt die Krankenhausverwaltung die Ausstellung der Bescheinigung. Sollte der Arzt nicht in der Lage sein, eine natürliche Todesursache zu bestätigen, muss die Polizei informiert werden. Dies ist jedoch kein Anzeichen für eine mögliche Straftat oder eine unterstellende Vermutung.

2. Bestatter benachrichtigen

Damit Angehörige von Verstorbenen Abschied nehmen können, ist es sinnvoll, einen Bestatter zu einem frühen Zeitpunkt zu kontaktieren. Es ist nicht notwendig, den Verstorbenen sofort ins Bestattungsinstitut überführen zu lassen, denn er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden. Bestatter können die Familienmitglieder über die zu beachtenden Aspekte informieren.

Bevor sie den Bestatter benachrichtigen, muss überprüft werden, ob der Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem spezifischen Bestatter abgeschlossen hat. Im Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Bestatter müssen die Bestimmungen, die getroffen wurden, klar herausgestellt sein.

3. Engste Angehörige benachrichtigen

4. Wichtige Dokumente im Trauerfall

  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Personenstandsurkunden
    • bei Ledigen: Geburtsurkunde
    • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
    • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
    • bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
  • Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden.
  • Angaben zu betrieblichen Renten
  • Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.
  • Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar.
  • Letztwillige Verfügung, falls eine Kremation und gegebenenfalls darüber hinaus eine Seebestattung gewünscht wird.

5. Erledigung der Formalitäten

  • Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes, die sogenannte Abmeldung. Es muss nicht überall ein Original vorgelegt werden - bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen, wie beispielsweise bei Autoversicherungen - reicht eine Fotokopie. Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss ein Original vorliegen.
     
  • Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
  • Terminfestlegung bei der Gemeinde und/oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung
     
  • Terminfestlegung mit dem Pfarrer/dem Trauerredner
  • Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
  • Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle
  • Auslegung einer Kondolenzliste
  • Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und ggf. Blumen für die letzte Verabschiedung anstelle einer Handvoll Erde, wenn gewünscht
  • Druck von Traueranzeigen und Danksagungen
  • Druck von Sterbebildchen, wo regional üblich
  • Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse
  • Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
  • Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen