Bestattungsvorsorge und Sozialamt

Mithilfe eines von Aeternitas begründeten Widerspruchs hat ein Aeternitas-Mitglied aus Nordrhein-Westfalen sich erfolgreich gegen einen Bescheid des Sozialamts gewehrt. Dieses hatte einen Antrag auf Pflegewohngeld abgelehnt, weil seiner Ansicht nach das für die Bestattungsvorsorge zurückgelegte Vermögen zu hoch sei. Am Ende folgte das Amt jedoch der rechtlichen Begründung von Aeternitas und beließ dem Mitglied 13.166,93 Euro als Schonbetrag für die Bestattungskosten – über das ohnehin zu gewährende Schonvermögen hinaus. Auf den ersten Blick erscheint der hier verschonte Betrag erstaunlich hoch. Immer noch werden in der Praxis fünfstellige Beträge selten als im Rahmen der Bestattungsvorsorge geschützt anerkannt. In diesem Fall konnte Aeternitas jedoch deutlich machen, dass die Summe aufgrund der vorliegenden Umstände angemessen ist. Insbesondere weil es sich um eine Doppelgrabstelle handelt und auch die angemessenen Grabpflegekosten berücksichtigt werden mussten, hat die Stadt als Träger der Sozialhilfe den umstrittenen Betrag anerkannt. (Quelle: Aeternitas)